Online-Dienst für die Anmeldung von Ferienwohnungen und Gästezimmern.
Das Gesetz verpflichtet jeden Eigentümer einer Ferienwohnung oder eines Gästezimmers, das Formular „Anmeldung in der Gemeinde für Ferienwohnungen“ oder „Anmeldung in der Gemeinde für Gästezimmer“ auszufüllen und somit den Bürgermeister der Gemeinde der betreffenden Unterkunft gemäß den Artikeln L.324-1-1 und D.324-1-1 – Artikel L.324-4 und D.324-15 des Tourismusgesetzes zu informieren. Für diejenigen, die diesen administrativen Schritt noch nicht unternommen haben, laden wir Sie ein, dies so bald wie möglich zu tun und diese Regelung auf der dedizierten Website der Communauté de Communes zu entdecken.